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EEG 2023:
Das ändert sich für PV-Anlagen

 / Vollständige Streichung der EEG-Umlage

Somit entfällt ein zusätzlicher Erzeugungszähler, die üblicherweise vom Netzbetreiber angemietet werden. Dies vereinfacht die Stromabrechnung um einiges.

 / 70 % Deckelung entfällt

Strombetreiber dürfen nun mehr als 70 % der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz einspeisen.

 / Neue Vergütungssätze

Die Aktuelle Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 1-10 kWp beträgt im Januar 2023 8,2 Cent pro kWh.

Anlagen von 10 bis 40 kWp erhalten 7,1 Cent pro kWh.

 / Info

Wenn in anderen Quellen 13,4 bzw. 8,6 Cent pro kWp als Vergütungshöhe für Anlagen bis zu 10 kWp genannt werden, sind das die "anzulegenden Werte", die ausbezahlt werden, wenn Sie als Betreiber*in den Strom an einen Direktvermarkter verkaufen. Das ist bei den gängigen kleinen PV-Anlagen nicht der Fall, da es sich in der Regel nicht lohnen würde.

 / Förderung von PV-Anlagen jetzt auch im Garten möglich

Können Sie Solarmodule nicht auf dem Hausdach montieren, dürfen Sie sie ersatzweise im Garten aufstellen. Sie werden dort ebenfalls gefördert.

 / Steuerfrei

Mitte Dezember wurde das Jahressteuergesetz verabschiedet, das umfangreiche Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen bedeutet: Rückwirkend zum 1.1.2022 werden PV-Anlagen bis 30 kWp nicht mehr für die Einkommenssteuer berücksichtigt. Ab 1.1.2023 gilt für private PV-Anlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent, der schon bei der Angebotserstellung vom Installationsbetrieb zu berücksichtigen ist.

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